AGB

Allgemeine  Geschäftsbedingungen, kurz AGB

§01 Geltungsbereich
 
Die nachfolgenden allgemeinen Verkaufs-, Liefer- und Reparaturbedingungen (im Folgenden kurz AGB) gelten für Verträge zwischen Handwerksbetrieb „ZimmermannBauen GmbH“, vertreten durch den Inhaber Herr Markus Zimmermann, Begauer Mühlenweg 2, 52249 Eschweiler, Telefon, (+49 2403) 8869192, Mail info@ZimmermannBauen.de
(im Folgenden kurz ZimmermannBauen) und ihren Kunden (Verbraucher und Unternehmer).
 
Entgegenstehende oder von diesen AGBs abweichende bzw. ergänzende Bedingungen des Kunden werden nicht anerkannt.
Verbraucher ist jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu Zwecken abschließt, die überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können, § 13 BGB
Unternehmer ist eine natürliche oder juristische Person oder eine rechtsfähige Personengesellschaft, die bei Abschluss eines Rechtsgeschäfts in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt, § 14 BGB.
Alle Vereinbarungen, die zwischen uns und dem ZimmermannBauen bezüglich Umsetzung von Bauleistungen festgelegt wurden, sind im Bauvertrag oder dem daraus entstehenden Änderungsvertrag schriftlich zu fixieren.
 
Der Kunde versichert das er der Eigentümer der neu zu erstellenden Sache im allgemeinen Sinne ist bzw. wird, im die Immobilie sei es Haus oder Grundstück gehört und das er alle enstehenden Kosten von ihm in voller Höhe getragen werden, sofern gesetzlich oder hier vertraglicher Klauseln dies nicht ausklammern. 
 
 
§02 Widerrufsrecht für Verbraucher
Verbrauchern steht in bestimmten gesetzlich geregelten Fällen ein Widerrufsrecht zu. In diesem Fall belehren wir Sie hierüber gesondert.
 
 
§03 Allgemeine Verkaufs- und Lieferbedingungen
0 Vertragsbestandteile

0.1 Vertragsbestandteile sind, soweit vorhanden, Bauzeichnungen, Baubeschreibungen, Leistungsverzeichnisse und sonstige technische Unterlagen wie Produkt- und Materialbeschreibungen, soweit sie im Vertrag ausdrücklich erwähnt werden.

0.2 Der Kunde ist berechtigt, auch nach Vertragsabschluss Änderungen der Ausführung zu verlangen. Solche Änderungswünsche werden jedoch nur Vertragsbestandteil, wenn sie rechtzeitig angemeldet und eine Einigung über die Änderung der Vergütung zustande kommt. Fehlt eine dieser Voraussetzungen, bleibt es bei der vertraglich vereinbarten Bauausführung.
 
 
1. Vertragsschluss
1.1 Bestellungen des Kunden bei ZimmermannBauen, stellen lediglich ein Angebot an ZimmermannBauen zum Abschluss eines Vertrages dar. Die Bestellbestätigung ist keine Annahme des Vertrages durch ZimmermannBauen.
 
1.2 Angebote gegenüber Unternehmen sind grundsätzlich freibleibend.
 
1.3 Die Annahme erfolgt durch ZimmermannBauen mit gesonderter Auftragsbestätigung oder mit Lieferung der Ware
 
1.4 An Abbildungen, Zeichnungen, Kalkulationen und sonstigen Unterlagen behalten wir uns Eigentums- und Urheberrechte vor. Sie dürfen Dritten nicht zugänglich gemacht werden.
 
1.5 Die Bestellung ist ein bindendes Angebot. Wir können die Bestellung innerhalb von zwei Wochen annehmen.
 
 
2. Lieferung, Ausführung und Abnahme
 
2.1 ZimmermannBauen  liefert ab Lager an die vom Kunden angegebene Adresse in Deutschland. Ist der Kunde Unternehmer, geht die Gefahr mit Übergabe der Ware an den Spediteur bzw. bei Abholung durch den Kunden, bei Versandbereitschaft auf den Kunden über.
 
 
3. Preise, Zahlungsbedingungen und Eigentumsvorbehalt
 
3.1 Alle Preise verstehen sich in Euro exkl. MwSt. und zzgl. Verpackung und Versandkosten, sofern nicht anderes ausg.
 
3.2 Zahlungen sind sofort und ohne Abzug nach Erhalt der Rechnung fällig, soweit keine abweichende Vereinbarung getroffen oder auf der Rechnung abweichende Zahlungsfristen ausgewiesen wurden.
 
3.3 Die gelieferte Ware/ Dienstleistung bleibt bis zur vollständigen Bezahlung im Eigentum von ZimmermannBauen  (nachfolgend: Vorbehaltsware).
 
3.4 Erhöht sich die gesetzliche Mehrwertsteuer, erhöht sie sich im Verhältnis zwischen den Parteien für alle nach Inkrafttreten der Steueränderung folgenden Abschlagsforderungen, wenn das Gesetz nicht ausdrücklich eine andere Regelung vorsieht.
 
3.5 Materialpreis Kalkulation. Handelt es sich bei dem Angebot um ein verbindliches Angebot und oder der Kaufvertrag ist bereits geschlossen, hält sich die Firma Zimmermann Bauen vor egal ob Privat oder gewerblicher Kunde, Netto Materialpreis Anpassungen vorzunehmen. Sobald das verbindliche Angebot älter als ein Monat ist und die Materialkosten in dieser Zeit nachweislich größer 15% angestiegen sind. Dieser Nachweis wird Im Bedarfsfall über das vorlegen von gültigen Netto Einkaufsrechnungen zum Zeitpunkt der Angebotserstellung erbracht. Dies Erhöhung wird rechtzeitig dem Kunden angezeigt und räumt dem Kunden eine Sonderkündigungsrecht ein.
 
 
 
Ist der Kunde Unternehmer, gilt daneben folgendes:
 
• Die gelieferte Ware/ Dienstleistung bleibt Eigentum von ZimmermannBauen bis zur Erfüllung sämtlicher ZimmermannBauen gegen den Kunden zustehender Ansprüche, auch wenn die einzelne Ware bezahlt worden ist.
• Der Unternehmerkunde ist befugt, die Vorbehaltsware im ordnungsgemäßen Geschäftsbetrieb an Dritte weiter zu veräußern, wenn sichergestellt wird, dass die Zahlung an ZimmermannBauen erfolgt und dass das Eigentum auf den Dritten erst übergeht, wenn dieser seine Zahlungsverpflichtungen erfüllt hat.
• Der Unternehmerkunde kann seinerseits unter Eigentumsvorbehalt weiterveräußern, ohne dass hierdurch das vorbehaltene Eigentum auf den Dritten übergeht.
• Der Unternehmerkunde darf ohne Zustimmung von ZimmermannBauen, die Vorbehaltsware nicht verpfänden oder diese zur Sicherung übereignen. Eine Verarbeitung oder Umbildung der Vorbehaltsware durch den Unternehmerkunden erfolgt ausschließlich im Namen und im Interesse von ZimmermannBauen. Bei Pfändungen, Beschlagnahmen oder sonstigen Verfügungen oder Eingriffen Dritter hat der Unternehmerkunde ZimmermannBauen unverzüglich zu benachrichtigen.
• Der Unternehmerkunde tritt seine Forderungen aus der Weiterveräußerung der Vorbehaltsware einschließlich aller Nebenrechten bereits jetzt in voller Höhe im Voraus sicherungshalber an ZimmermannBauen ab, die diese Abtretung annimmt. Bis auf Widerruf und solange sich der Unternehmerkunde nicht in Verzug befindet, ist der Unternehmerkunde berechtigt, die ZimmermannBauen abgetretenen Forderungen selbst einzuziehen; er ist jedoch nicht berechtigt, über sie in anderer Weise, z. B. durch Abtretung, zu verfügen.
• Auf Verlangen von ZimmermannBauen hat der Unternehmerkunde die Forderungsabtretung dem betreffenden Abnehmer bekannt zu machen und ZimmermannBauen die zur Geltendmachung ihrer Rechte gegen den Abnehmer erforderlichen Unterlagen, z. B. Rechnungen, auszuhändigen und die erforderlichen Auskünfte zu erteilen. ZimmermannBauen wird die ihr zustehenden Sicherheiten auf Verlangen des Kunden nach Wahl von ZimmermannBauen freigeben, soweit deren Wert die zu sichernden Forderungen um mehr als 20% übersteigt.
 
 
 
4. Gewährleistung
 
4.1 Es gelten die gesetzlichen Gewährleistungsrechte. Die Rechte aus einer etwaigen Garantie werden durch diese AGB weder ausgeschlossen noch beschränkt.
 
4.2 Ist der Kunde Unternehmer entscheidet ZimmermannBauen über die Art der Nacherfüllung und es gilt zusätzlich § 377 HGB; im Fall der Ersatzlieferung sind die Kosten des Ausbaus der mangelhaften Sache und die Kosten des Einbaus der mangelfreien Ersatzsache vom Nacherfüllungsanspruch nicht erfasst.
 
4.3 Mängelansprüche des Kunden, der Unternehmer ist, verjähren in einem Jahr ab Lieferung.
 
5. Haftung
Schadensersatzansprüche des Kunden sind ausgeschlossen. Das gilt nicht soweit ZimmermannBauen nach zwingenden gesetzlichen Vorschriften (z. B. Produkthaftungsgesetz), bei Vorsatz, grober Fahrlässigkeit, wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder wegen der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, d.h. Pflichten, die ZimmermannBauen dem Kunden nach Inhalt und Zweck des Vertrages gerade zu gewähren hat oder deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertraut und vertrauen darf, haftet. Ein Anspruch auf Schadensersatz wegen einer leicht fahrlässigen Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt.
 
 
 
§04 ALLGEMEINE REPARATUR- UND MONTAGEBEDINGUNGEN
 
Es gelten die Regelungen unter III dieser AGB entsprechend, wenn nachfolgend keine abweichende Vereinbarung getroffen wurde. Die Bedingungen gelten nicht, wenn Reparaturen im Rahmen von Mängelansprüchen des Vertragspartners ausgeführt werden.
 
1. Kosten
 
1.1. Wird der voraussichtliche Preis der Leistungen nicht bei Vertragsschluss angegeben, kann der Kunde Kostengrenzen setzen.
 
1.2 Verbindliche Kostenvoranschläge werden nur auf ausdrückliche Anforderung durch den Kunden erstellt.
 
1.3. Ein vom Vertragspartner gewünschter Kostenvoranschlag ist nur verbindlich, wenn er von uns schriftlich abgegeben und als verbindlich bezeichnet wird. Für die zur Abgabe des Kostenvoranschlages erforderlichen Leistungen werden dem Vertragspartner berechnet, soweit die Reparatur nicht durchgeführt wird oder sie bei der Durchführung der Reparatur nicht verwertet werden können.
 
1.4. Ergibt sich während der Reparatur, dass die zu erwartenden Kosten der Reparatur die unverbindlich veranschlagten Kosten übersteigen und nicht in einem wirtschaftlich vertretbaren Verhältnis zum Zeitwert der zu reparierenden Sache stehen, werden wir den Vertragspartner unverzüglich hierüber informieren. Gleiches gilt für Mängel, die wir erst bei Gelegenheit der Reparatur feststellen und die bislang nicht vom Umfang des Reparaturauftrages umfasst waren.
 
1.5. Die Sache wird nach einem von uns nicht zu vertretenden Abbruch einer Reparatur nur auf ausdrücklichen Wunsch des Vertragspartners gegen Erstattung der hierdurch entstehenden Kosten wieder in den Ursprungszustand zurückversetzt.
 
1.6. Bei der Berechnung der Reparatur sind die Preise für verwendete Teile, Materialien und Sonderleistungen sowie die Preise für die Arbeitsleistungen, die Fahrt- und Transportkosten jeweils gesondert auszuweisen. Wird die Reparatur aufgrund eines verbindlichen Kostenvoranschlages ausgeführt, so genügt eine Bezugnahme auf den Kostenvoranschlag, wobei nur Abweichungen im Leistungsumfang besonders aufzuführen sind.
 
2. Beendigung
Kündigt der Kunde den Vertrag, so hat er die bis dahin angefallenen Arbeiten und Kosten, einschließlich der Aufwendungen für bestellte und bereits beschaffte Ersatzteile, zu bezahlen.
 
3. Zahlungen
Zahlungen sind nach Abnahme sofort und ohne Abzug fällig. ZimmermannBauen kann bei Auftragserteilung eine angemessene Vorauszahlung verlangen.
 
4. Mitwirkungspflichten
 
4.1 Der Kunde hat die Pflicht, für angemessene Arbeitsbedingungen und die Sicherheit am Ort der Reparatur bzw. der Bauleistung zu sorgen. Sofern nichts anderes vereinbart wurde. 
 
4.2 Der Kunde ist verpflichtet die erforderliche Energie (Strom Wasser) einschließlich der erforderlichen Anschlüsse auf seine Kosten bereitzustellen. Er hat alle Materialien und Betriebsstoffe bereitzustellen und alle sonstigen Handlungen vorzunehmen, die zur Erprobung nötig sind. Sofern nichts anderes vereinbart wurde.
 
4.3 Kommt der Kunde seinen Verpflichtungen nicht nach, so ist ZimmermannBauen berechtigt, aber nicht verpflichtet, an seiner Stelle und auf seine Kosten die Handlungen vorzunehmen.
 
4.4 Wenn es nicht anders abgesprochen ist, muss das Zurverfügungstellen eines für die geplante Bebauung geeignetes, erschlossenes oder erschließungsreifen Grundstück durch den Kunden und Eigentümer übernommen werden. Bei Umbauarbeiten oder Erweiterungsarbeiten muss durch den Kunden der Zugang der Örtlichkeit werktags zwischen 7.00Uhr und 19.00Uhr sichergestellt werden. Dies gilt auch für den Zugang zu benachbarten Grundstücken, sofern die Begehung des Nachbargrundstücks die Erstellung der Dienstleistung erst ermöglicht bzw. erleichtert.
 
4.5 Auch die die notwendigen bereitstellen von Genehmigungen oder das rechtzeitige Anzeigen von Baufortschritten der Behörde gegenüber und auch eventuelle sonstige Notwendige Sicherstellungen wie Untersuchung des Baugrundes bei Verdacht oder Belastung des selbigen müssen vom Kunden/ Eigentümer vorweg geschehen bzw. sichergestellt sein.
 
4.6 Ebenso ist die Beschaffung der Baugenehmigung bzw. die Anzeige des Bauvorhabens gegenüber der Bauaufsichtsbehörde sowie die Beschaffung etwaiger sonstiger für die Durchführung der Baumaßnahme erforderlicher behördlicher Genehmigungen Sache des Bauherrn. Der Kunde verpflichtet sich sofern nötig, uns diese Unterlagen vor Baubeginn unaufgefordert auszuhändigen. Solange uns diese Unterlagen nicht vorliegen, besteht kein Anspruch auf Ausführung der geschuldeten Leistungen. Sollten im Zuge von Restaurierungsarbeiten keine Baugenehmigungen notwendig sein, stellt der Kunde/ Eigentümer sicher und übernimmt dafür die Verantwortung, das zum Zeitpunkt der Erstellung des vorhandenen alten Bauwerks, eine aktuelle Baugenehmigung vorlag, auf der nun die Restaurierungsarbeiten erfolgen dürfen.
 
4.7 Sonstige Ingenieurleistungen. Wir gehen grundsätzlich davon aus das kein Vermesser und kein Bodengutachter oder Bombenräumkommando zum Einsatz kommt, diese Leistungen sind grundsätzlich nur vorgesehen, wenn Sie im Angebot separat aufgeführt sind. Des Weiteren weisen wir darauf hin das aus allen möglichen Anforderungen, welche aus der individuellen Baugenehmigung entstehen könnten, grundsätzlich im Angebot noch nicht darauf eingegangen worden ist und somit auch nicht Bestandteil sein kann.
Bei Unklarheiten gerade auch zum Vermesser weisen wir den Kunden ausdrücklich darauf hin, diese mit örtlichem Bauamte zu klären und ggf. einen Vermesser zu beauftragen. Die Firma Zimmermann übernimmt keinerlei Haftung oder Gewähr aus Schäden welche aus Punkt 4.7 entstehen könnten.
 
4.8 Die gesetzlichen Rechte und Ansprüche des Kunden bleiben im Übrigen unberührt.
 
5. Frist für die Ausführung der Reparatur oder Bauleistung
 
5.1 Die Angaben von ZimmermannBauen über Reparatur- oder Montagefristen beruhen auf Schätzungen und sind unverbindlich.
 
5.2 In Fällen nicht voraussehbarer betrieblicher Behinderungen (z.B. Arbeitseinstellungen, Beschaffungsschwierigkeiten von Ersatzteilen, Lieferungs- oder Leistungsverzug von Zulieferanten) sowie bei behördlichen Eingriffen, höherer Gewalt wie z.B. auch pandemische Entwicklungen und Arbeitskämpfen, verlängern sich auch verbindliche Fristen angemessen.
 
6. Abnahme der Reparatur oder Bauleistung, Übernahme durch den Kunden
 
6.1 Der Kunde ist zur Abnahme verpflichtet, sobald ihm die Fertigstellung angezeigt worden ist. Wegen unwesentlicher Mängel kann die Abnahme nicht verweigert werden.
 
6.2 Kommt der Kunde mit der Abnahme in Verzug, so gilt die Abnahme nach Ablauf von zwölf Werktagen seit Anzeige der Fertigstellung als erfolgt. Hat der Kunde die Anlage ohne Abnahme in Benutzung genommen, gilt die Abnahme nach Ablauf von sechs Werktagen nach Beginn der Benutzung als erfolgt. Vorbehalte wegen erkennbarer Mängel hat der Kunde in diesen Fällen spätestens bis zu den vorstehend genannten Zeitpunkten geltend zu machen.
 
7. erweitertes Pfandrecht
ZimmermannBauen steht wegen seiner Forderungen aus dem Werkvertrag ein Pfandrecht an dem aufgrund des Vertrages in seinen Besitz gelangten Reparatur- bzw. Montagegegenstand Kunden zu. Das Pfandrecht kann auch wegen Forderungen aus früher durchgeführten Arbeiten, Ersatzteillieferungen und sonstigen Leistungen geltend gemacht werden, soweit sie mit dem Auftragsgegenstand im Zusammenhang stehen. Für sonstige Ansprüche aus der Geschäftsverbindung gilt das Pfandrecht nur, soweit diese Ansprüche unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind.
 
8. Gewährleistung
Der Kunde hat einen Mangel der Reparatur oder Bauleistung ZimmermannBauen unverzüglich mitzuteilen. Hat der Kunde ohne Einwilligung von ZimmermannBauen Instandsetzungs- oder Montagearbeiten unsachgemäß selbst ausgeführt oder von einem Dritten ausführen lassen, so entfällt die Haftung von ZimmermannBauen für diese Arbeiten. Das gleiche gilt, wenn auf Wunsch des Kunden der Austausch von erneuerungsbedürftigen Teilen unterbleibt.
 
 
 
§05 SCHLUSSBESTIMMUNGEN
 
ZimmermannBauen ist nicht bereit oder verpflichtet, an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen. Nach Entstehen einer Streitigkeit zwischen der ZimmermannBauen und einem Verbraucher-Kunden, die nicht durch Verhandlungen mit dem Verbraucher-Kunden, zum Beispiel im Rahmen unseres Kundenbeschwerdesystems beigelegt werden konnte, können Verbraucher-Kunden grundsätzlich die für allgemeine Verbraucherprobleme zuständige Allgemeine Verbraucherschlichtungsstelle des Zentrums für Schlichtung e. V. kontaktieren.
 
 
 
§06 sonstige Hinweise
 
1. Wir weisen darauf hin, dass es bei der Bauausführung insbesondere von Umbauarbeiten trotz ordnungsgemäßer Schutzvorkehrungen zu Geräusch- und Staubentwicklung kommen kann.

2. Gebäude können sich trotz ordnungsgemäßer Gründung setzen. Darauf beruhende, nach Setzung des Gebäudes zur Ruhe kommende Setzungsrisse bis zu einem Querschnitt von 0,2 mm stellen regelmäßig keinen Mangel dar.

3. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen können bei uns in gedruckter Form angefordert oder auf unserer Webseite www.ZimmermannBauen.de eingesehen werden.
 
4. Die Zufahrt der Baustelle muss für LKWs bis zu 32 Tonnen schwer geeignet sein, der Kunde / AG trägt dafür die Verantwortung und haftet für eventuell entstehenden Schäden, die Firma ZimmermannBauen/ AN übernimmt hierzu auch keine Haftung gegenüber dritten.
 
 
 
§07 Datenschutz und Datenspeicherung
 
1. Grundlegend gilt        
a. Datenschutz siehe https://www.zimmermannbauen.de/#datenschutz
Welche Arten von Kontaktdaten werden ergänzend zu den unter a. erwähnten erhoben
Vor- und Zunamen, Adresse, Festnetz und Mobilfunknummer, Email Adresse, Protokolle
 
2. Speichern von Kontaktdaten unter §07 1.b erwähnt
Hiermit erklärt die Firma ZimmermannBauen das bei Kontaktaufnahme und Weiterreichen durch den Kunden erwähnte Daten wie unter §07 1.b erwähnt, auf sämtliche Endgeräte der Firma ZimmermannBauen gespeichert werden. Des Weiteren werden Die Daten unter https://contacts.google.com/ in einer personalisierten Cloud Umgebung abgelegt. ZimmermannBauen versichert im Gegenzug das alle Endgeräte über eine gültige und funktionstüchtige Virensoftware verfügen und somit gepflegt und überwacht werden. 
 
3. Weiterreichen von Kontaktdaten
ZimmermannBauen reicht Kundendaten nur im nötigen Umfang weiter der sich im einzelnen darauf bezieht die Kundenadresse zwecks Lieferung an Lieferanten und die Kontaktdaten für Sublieferanten wie weitere Baufirmen aber auch an Architekten, Vermesser, Gutachter und Statiker weiterzureichen.
Über Ihre Anfrage an ZimmermannBauen sei es telefonisch, per Mail und etc. erkennen sie die hier aufgeführten Datenschutzregelungen auch gerade zur Speicherung Ihrer Daten an und willigen somit ein, auf Verlangen über eine schriftliche Erklärung, können diese frühzeitig gelöscht werden.
 
 
 
§08 Salvatorische Klausel
 
Sollten einzelne Bestimmungen von diesem Vertrag, seiner Bestandteile oder diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein, berührt das die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen des Vertrages, seiner Bestandteile und diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen nicht. Vielmehr tritt an die Stelle der unwirksamen Bestimmung eine solche, die dem von den Vertragsparteien nach dem Inhalt des Vertrages Gewollten in rechtlich zulässiger Weise am nächsten kommt. Das Gleiche gilt, wenn bei Durchführung des Vertrages eine ergänzungsbedürftige Lücke offenbar wird.